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   BSG, 13.08.1964 - 6 RKa 9/64   

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https://dejure.org/1964,5897
BSG, 13.08.1964 - 6 RKa 9/64 (https://dejure.org/1964,5897)
BSG, Entscheidung vom 13.08.1964 - 6 RKa 9/64 (https://dejure.org/1964,5897)
BSG, Entscheidung vom 13. August 1964 - 6 RKa 9/64 (https://dejure.org/1964,5897)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unrichtige Besetzung des Sozialgerichts - Selbstverwaltung der Kassenzahnärzte - Tragung der Kosten der Prüfungsinstanzen - Besetzung der Prüfungsinstanzen allein durch Kassenzahnärzte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 21, 237
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 27.11.1959 - 6 RKa 4/58

    Kürzung der Honoraransprüche eines Zahnarztes durch die Kassenzahnärztliche

    Auszug aus BSG, 13.08.1964 - 6 RKa 9/64
    Aus diesem Verzicht hat der erkennende Senat gefolgert, daß Entscheidungen dieser Art. in den Selbstverwaltungsbereich der KZV fallen und sie deshalb Angelegenheiten der Kassenzahnärzte im Sinne des § 12 Abs. 3 Satz 2 SGG sind, so daß über die Rechtmäßigkeit solcher Verwaltungsakte von den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit allein unter Zuziehung von Kassenzahnärzten zu befinden ist (BSG 11, 102, 105).
  • BSG, 17.02.1956 - 6 RKa 14/55

    Klage gegen die Beschränkung der Behandlungsfälle durch Beschluss eines

    Auszug aus BSG, 13.08.1964 - 6 RKa 9/64
    Der Senat trägt nach seiner bisherigen Rechtsprechung (BSG 2, 201, 204) keine Bedenken, den BA als Behörde i. S. des § 70 Nr. 3 SGG anzusehen.
  • BSG, 30.06.1960 - GS 4/60

    Rechtmäßigkeit der Berufung von Bundessozialrichtern - Gleichzeitige Ausübung des

    Auszug aus BSG, 13.08.1964 - 6 RKa 9/64
    Wie der Große Senat des BSG in seiner - von der Beklagten erwähnten - Entscheidung vom 30. Juni 1960 (BSG 12, 237, 238) zum Ausdruck gebracht hat, dürfen die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit - als unabhängige besondere Verwaltungsgerichte - Verwaltungsbehörden nicht angegliedert sein und mit ihnen auch sonst nicht im Zusammenhang stehen insbesondere dürfen mit Rücksicht auf den Verfassungsgrundsatz der Gewaltenteilung (Art. 20 Abs. 2 GG) im gleichen Sachgebiet dieselben Personen nicht sowohl in der Verwaltung als auch in der Rechtsprechung tätig sein.
  • BSG, 11.12.2019 - B 6 KA 23/18 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Zuständigkeit - Gremien der

    Nach § 368n Abs. 5 RVO (seit 1.1.1977 als Abs. 6) konnten die Vertragspartner eine andere - und damit auch eine paritätische - Zusammensetzung dieser Ausschüsse vereinbaren, wenn die Gesamtvergütung gemäß § 368f Abs. 3 RVO nach Einzelleistungen berechnet wurde (vgl dazu BSG Urteil vom 13.8.1964 - 6 RKa 9/64 - BSGE 21, 237 = SozR Nr. 16 zu § 12 SGG) .
  • BSG, 14.05.1992 - 6 RKa 41/91

    Krankenversicherung - Großgerätemedizin - Besetzung - Sozialgerichtsverfahren -

    Diese Auffassung deckt sich mit der ursprünglichen Rechtsprechung des BSG, die ebenfalls dahin ging, eine paritätische Besetzung ausschließlich dann vorzusehen, wenn die Krankenkassen aufgrund einer gesetzlichen oder vertraglichen Regelung bereits im Verwaltungsverfahren durch eigene Vertreter beschließend mitzuwirken hatten, und in der Besetzung mit zwei Kassenärzten zu entscheiden, wenn die Verwaltungsentscheidung von einer allein mit Kassenärzten besetzten Stelle zu treffen war (BSGE 11, 1, 3; 21, 237, 238; 26, 16, 17; 28, 84, 85; 42, 268, 269 = SozR 2200 § 368n Nr. 9).
  • BSG, 28.05.1965 - 6 RKa 2/65

    Kassenarzt als Landessozialrichter - Kassenarzt als Bundessozialrichter -

    Ähnlich betonen die Entscheidungen des erkennenden Senats vom 30" Januar 1962 (SozR ZPO 5 41 Nr. 6) und vom 13. August 1964 (BSG 21, 237, 243), das sGG habe ein gewisses Beteiligteeih " der Kassenärzte bei ihrer Mitwirkung an den Entscheidungen in den Spruchkörpern für Angelegenheiten des Kassénarztrechts in Kauf genommen um der Rechtsprechung die Mitwirkung besachkundiger sonders ehrenamtlicher Richter zu sichern und damit zugleich die beteiligten Selbstverwaltungs- ' jeweils.
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